Rechtsprechung
BFH, 01.08.1963 - IV 261/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.02.1977 - I R 60/73
Nachlaßverwalter - Rechtsstreit durch Erben - Steuerbescheid gegen Erblasser - …
Unabhängig davon, daß das Verfahren tatsächlich unterbrochen ist, weil die Erbin, deren Anschrift nicht bekannt ist, das Verfahren nicht betreibt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 1. August 1963 IV 261/59, StRK, Reichsabgabenordnung, § 238, Rechtsspruch 11), ist eine Unterbrechung i. S. der §§ 239 ff. ZPO nicht eingetreten. - BFH, 09.02.1977 - I R 68/73 Unabhängig davon, daß das Verfahren tatsächlich unterbrochen ist, weil die Erbin, deren Anschrift nicht bekannt ist, das Verfahren nicht betreibt (vgl dazu BFH-Beschluß vom 1. August 1963 IV 261/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 238 , Rechtsspruch 11), ist eine Unterbrechung iS der §§ 239ff ZPO nicht eingetreten.